Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Teilnahme / Unterrichtsangebot
Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Klanginsel ist für alle Menschen in folgenden Fächern möglich: Musikalische Früherziehung, Kinderband, Klavier, Keyboard, Gesang, Geige, Schlagzeug, Gitarre, Bandcoaching, Musiktheorie.
2.) Schuljahr / Unterrichtszeiten
Das Schuljahr der Musikschule beginnt jeweils am 01.09. und endet am 31.08. des darauf folgenden Jahres. Der Kurs Musikalische Früherziehung beginnt jeweils nach den Sommerferien und endet 1 Jahr später zum Ende der Sommerferien.
Die Ferien- u. Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des Landkreises Gießen gelten auch für die Musikschule. Rosenmontag, Faschingsdienstag, Dienstag und Mittwoch nach Pfingsten sowie die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind unterrichtsfrei.
3.) Probezeit
Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird nur der erste Unterrichtsmonat berechnet.
4.) Aufsichtspflicht
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts.
5.) Anmeldung / Bestätigung / Kündigung
Anmeldung und Kündigung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten.
Ein wirksamer Vertrag kommt zustande durch Anmeldung und Erhalt einer Anmeldebestätigung.
Bei minderjährigen Teilnehmer*innen ist die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind während des laufenden Schuljahres jeweils zum Monatsanfang möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
Bei dem Kurs Musikalische Früherziehung ist nach der Probezeit eine Kündigung nur zum Ende der folgenden Sommerferien möglich.
Der Instrumental- und Gesangsunterricht sowie Kinderband kann jeweils zum Monatsende Februar und August unter der Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
In begründeten Einzelfällen (Umzug; dauerhafte Erkrankung) können Ausnahmen zugelassen werden.
6.) Ausfallstunden
Der/Die Teilnehmer/in hat Anspruch auf Nachholen des Unterrichts, falls die Lehrkraft mehr als zweimal jährlich (pro Unterrichtsstunden eines Schülers und Fachs) durch Krankheit verhindert ist. Sollte die Lehrkraft nicht in der Lage sein, den Unterricht nachzuholen und die Musikschule keine Vertretung stellen kann, so wird die Unterrichtsgebühr entsprechend erstattet.
Bei Krankheit oder Verhinderung des/der Schülers/in wird das Unterrichtsentgelt nicht rückerstattet und die Lehrkraft bzw. das Büro der Musikschule ist spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn zu informieren.
7.) Schulentgelte
Die jeweils gültige Fassung der Entgeltordnung der Musikschule ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen. Eine Abrechnung ist aus verwaltungstechnischen Gründen nur im SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Das Unterrichtsentgelt ist jeweils ein Jahresbetrag, der in 12 monatlichen Raten eingezogen wird. Die Entgelte werden jeweils zu Beginn des Monats fällig.
Bei Unterrichtsbeginn bis einschließlich 15. des Monats wird das volle Unterrichtsentgelt fällig.
Bei Unterrichtsbeginn ab dem 16. des Monats werden 50 % des Monatsentgeltes berechnet.
Bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren fällt ein Verwaltungskostenzuschlag an. Bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren bzw. des Verwaltungskostenzuschlags ist die Schulleitung berechtigt, nach vorheriger Mahnung den/die Schüler/in vom Unterricht auszuschließen.
Erwachsenen, die berufsbedingt nicht wöchentlich zum Unterricht erscheinen können, bietet die Musikschule Einzelstunden an, die sofort bar zu entrichten sind.
Eine jährliche Anpassung der Unterrichtsentgelte, angelehnt an steigende Lebenshaltungskosten, kann vorgenommen werden.
8.) Haftung
Die Musikschule hat eine Haftpflichtversicherung zu Gunsten der Schüler/innen abgeschlossen.
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Mit der Unterschrift unter der Anmeldung erkennt der/die Erziehungsberechtigte diese Geschäftsbedingungen an.
Die AGB sind für die eigenen Unterlagen bestimmt.
Bildaufnahmen, die im Unterricht und bei öffentlichen Auftritten gemacht werden, dürfen seitens der Musikschule für Presseveröffentlichungen und für die Homepage verwendet werden.
Hungen, 25.07.2022
Entgelteordnung gültig ab September 2022
Fach | Jahresentgelt | monatliches Entgelt |
Musikalische Früherziehung | 336,- € | 28,- € |
Musikalische Früherziehung für gleichzeitigangemeldete Geschwisterkinder (-50 %) | 168,- € | 14,- € |
Kinderband | 336,- € | 28,- € |
Kinderband für Instrumental- undGesangsschüler der Musikschule Klanginsel (-50 %) | 168,- € | 14,- € |
Instrumental- und Gesangsunterricht, Theorie (45 min) | 1140,- € | 95,- € |
als 3. Familienmitglied / Unterrichtsfach (-30 %) | 804,- € | 67,- € |
Instrumental- und Gesangsunterricht, Theorie (30 min) | 768,- € | 64,- € |
als 3. Familienmitglied / Unterrichtsfach (-30 %) | 540,- € | 45,- € |
Einzelstunde für Erwachsene (45 min) | pro Einheit : 36,- € | |
Verwaltungskosten- zuschlag bei Nichtzahlung | pro Rechnung: 10,- € |